Staatssymbole
Großes bayerisches Staatswappen
Das große bayerische Staatswappen blickt auf eine lange Tradition zurück. Es wurde am 5. Juni 1950 mit dem "Gesetz über das Wappen des Freistaates Bayern" eingeführt. Die im Wappen dargestellten Symbole sind tief in der Geschichte Bayerns verwurzelt. Die heraldischen Elemente des "Großen Bayerischen Staatswappens" haben jeweils eine besondere Bedeutung:
Kleines bayerisches Staatswappen
Das kleine bayerische Staatswappen besteht aus einem in Weiß (Silber) und Blau schräg rechts gerauteten Schild, auf dem eine Volkskrone ruht.
Wer darf das bayerische Staatswappen verwenden?
Sowohl das große als auch das kleine bayerische Staatswappen sind staatliche Hoheitszeichen und grundsätzlich dem öffentlichen Bereich vorbehalten. Daneben dürfen sie zu künstlerischen, kunstgewerblichen oder wissenschaftlichen Zwecken oder zu Zwecken des Unterrichts und der staatsbürgerlichen Bildung verwendet werden.
Für eine anderweitige Verwendung ist die Genehmigung der Regierung von Oberfranken notwendig. Eine Genehmigung kann nur in besonders begründeten Ausnahmefällen erteilt werden.
Das unbefugte Benutzen des großen oder kleinen bayerischen Staatswappens oder von Teilen der Staatswappen ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einer Geldbuße geahndet werden.
Quelle: Handbuch zur Verwendung des großen und kleinen Bayerischen Staatswappens
Die bayerischen Staatsflaggen
Bayern hat zwei Staatsflaggen: die Streifenflagge und die Rautenflagge. Beide Flaggen sind einander ebenbürtig.
Streifenflagge
Die Streifenflagge zeigt zwei Querstreifen, die die gleiche Breite haben. Der obere Streifen ist weiß, der untere blau.
Rautenflagge
Die Rautenflagge setzt sich aus mindestens 21 Rauten zusammen, die weiß und blau sind. Dabei werden auch angeschnittene Rauten am Flaggenrand eingerechnet. Eine angeschnittene weiße Raute befindet sich aus Sicht des Betrachters immer im linken oberen Eck des Flaggentuches.
Bayernhymne
Seit 1964 wird das Lied „Für Bayern“ bei offiziellen staatlichen Veranstaltungen in Bayern gespielt und seit 1966 wird es offiziell als „Hymne“ bezeichnet. Entstanden ist es 1860. Die Melodie wurde von Konrad Max Kunz komponiert. Er war Professor am Münchner Konservatorium und Chordirigent in der Königlichen Oper. Den Urtext verfasste der Münchner Lehrer Michael Öchsner. Uraufgeführt wurde das Lied „Für Bayern“ in der Bürger-Sänger-Zunft München. Durch die Verbreitung in Vereinen wurde es schnell bekannt. 1952 beschloss der Bayerische Landtag einstimmig, dass das Lied „Für Bayern“ in Schulen gelehrt werden soll.